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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutzrichtlinie von africa aid project e.V. (aap)

 

 aap 

 

Einführung

aap setzt sich weltweit für die Umsetzung der Rechte von Kindern und jungen Menschen ein, um sie vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu schützen. Mit unserem Ansatz der kind- und jugendorientierten Gemeindeentwicklung stellen wir das Kindes- und Jugendwohl gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Kinder und junge Menschen können unter anderem aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihres ethnischen Hintergrunds, ihrer körperlichen Fähigkeiten und Einschränkungen sowie ihrer sexuellen Orientierung besonders gefährdet sein. Als humanitäre Organisation nehmen wir unsere Verantwortung, Kinder und junge Menschen zu schützen, sehr ernst. Ihr Schutz ist für uns Voraussetzung für die Umsetzung ihrer Rechte und Ziel unserer Arbeit zugleich. Institutioneller Kinderschutz, auch Child Safeguarding genannt, hat in allen Bereichen unserer Arbeit daher eine zentrale Bedeutung. 

Die vorliegende Richtlinie zum Schutz von Kindern und jungen Menschen, stellt ein Qualitätsmerkmal unserer Arbeit dar und ist von besonderer Bedeutung für alle Personengruppen und Organisationen, mit denen wir arbeiten.

Ziel der Richtlinie ist es, Kinder und junge Menschen vor Gefahren und jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, die durch unsere Arbeit entstehen kann, zu schützen. 

Die Richtlinie dient daher dazu: 

  • dass alle, die mit und für uns arbeiten, für Kinder und junge Menschen eine Situation schaffen, die ihr Wohl fördert 

  • dass alle, die mit und für uns arbeiten, Verantwortung für den Schutz von Kindern und jungen Menschen vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung übernehmen 

  • Prozesse/Verfahren zum Umgang mit Verhaltensweisen zu etablieren, die das Wohl von Kindern und jungen Menschen gefährden oder sie in die Gefahr bringen, Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung zu erleben 

  • Kinder und junge Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten über unsere Verantwortung, sie vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zu schützen, aufzuklären 

  • Kinder und junge Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, darüber aufzuklären, wie sie Verhaltensweisen melden können, die der Richtlinie widersprechen 

 

Geltungsbereich

Die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie gilt für alle Mitglieder von africa aid project e.V. sowie alle Personengruppen, die über unsere Organisation mit Kindern und jungen Menschen in Kontakt kommen oder Zugang zu ihnen und ihren Daten haben und in gemeinsamen Projekten mit uns arbeiten. 

Dazu gehören Gremienmitglieder, Partner-NGO´s, Unterstützer:innen sowie Projektbesucher:innen. 

Auch wenn Jugendliche mit 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht haben, endet damit nicht ihre besondere Schutzbedürftigkeit. Daher schließt unsere Kinder- und Jugendschutzrichtlinie auch volljährige junge Menschen bis 24 Jahre ein. Unsere Kinder- und Jugendschutzrichtlinie bezieht sich auf Kinder und junge Menschen jeden Geschlechts bis einschließlich 24 Jahre. aap erkennt jedoch an, dass Mädchen und junge Frauen besonders verletzbar und einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt, insbesondere sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden. Gewalt gegen Mädchen und Frauen verstößt nicht nur gegen die Werte und Prinzipien unserer Kinder- und Jugendschutzrichtlinie, sondern auch generell gegen unsere Ziele. Es ist uns daher besonders wichtig, dass wir Mädchen und junge Frauen, die an unseren Projekten, Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen, vor Gewalt, inklusive Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung schützen. 

 

Grundsatzerklärung 

Wir bekennen uns voll und ganz zum gendergerechten Schutz von Kindern und jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt. Unsere Verantwortung und Pflicht ist, dass wir als Organisation, sowie alle Menschen und Organisationen, die mit uns gemeinsam, für uns und in unserem Namen tätig werden, Kinder und junge Menschen weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen. Wir fördern Ansätze, Maßnahmen und (altersgerechte) Umfelder, die auf die spezifischen Sicherheitsanforderungen von Kindern und jungen Menschen ausgerichtet sind und Rücksicht auf ihre diversen Identitäten nehmen. Wir tolerieren weder Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein. Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Gemäß unseres Arbeitsansatzes unterstützen wir die aktive Beteiligung von Kindern und jungen Menschen an ihrem eigenen Schutz. Wir halten diejenigen von uns fern, die ein Risiko für Kinder und junge Menschen darstellen und ergreifen strenge Maßnahmen gegen alle Personen, die Gewalt gegen Kinder oder junge Menschen ausüben und zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören.

 

Verantwortlichkeiten und Pflichten im  Rahmen der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie

Alle der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  verpflichteten Personen: 

  • tragen zu einem Umfeld bei, in dem sich Kinder und jungen Menschen respektiert, unterstützt und sicher fühlen 

  • handeln niemals gewalttätig gegenüber Kindern und jungen Menschen oder verhalten sich niemals so, dass Kinder und junge Menschen einem erhöhten Risiko von Gewalterfahrung ausgesetzt sind 

  • verpflichten sich, die vorliegende Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  zu respektieren, zu befolgen und Verstöße der zuständigen Stelle in der Organisation zu melden 

 

für Mitglieder von aap

  • Alle Mitglieder von aap verpflichten sich, Verstöße gemäß dem hier beschriebenen Prozedere der zuständigen Stelle in der Organisation zu melden. Außerdem tragen Mitglieder dafür Sorge, die für ihre Arbeit relevanten Standards der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  aktiv in ihrer Arbeit umzusetzen. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich die Inhalte der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  und Standards eigenständig aneignen. In Absprache mit dem Vorstand können Mitglieder für ihr Arbeitsfeld relevante Workshops und/oder Schulungen besuchen. 

  •  

für Gremienmitglieder, Unterstützer:innen und Projektbesucher:innen

  • Alle Gremienmitglieder, Unterstützer:innen und Projektbesucher:innen verpflichten sich die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie und die darin festgelegten Prinzipien und Verhaltensregeln zu achten und damit ein angemessenes Verhalten gegenüber Kindern und jungen Menschen zu gewährleisten. 

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für Partnerorganisationen 

  • Partnerorganisationen, die mit uns zusammenarbeiten, werden über unsere Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  informiert. Diejenigen von ihnen, die direkten Kontakt mit Kindern und jungen Menschen und/oder ihren Daten haben oder an gemeinsamen Projekten arbeiten in denen Kinder oder Jugendliche zur Zielgruppe gehören, unterzeichnen die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  mit der Kooperationsvereinbarung.

  •  

Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und jungen Menschen 

 

Ich stimme zu, dass ich im Rahmen meiner Mitgliedschaft oder meines ehrenamtlichen Engagements bei africa aid project e.V.:

 

  1. die vorliegende Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  einhalte und offen und ehrlich bin in meinem Umgang mit Kindern und jungen Menschen, deren Familien und Gemeinden, die an Programmen, Projekten, Prozessen, Veranstaltungen und Aktivitäten von aap teilnehmen. 

  2. alle auf internationaler und nationaler Ebene geltenden Rechte von Kindern und jungen Menschen achte. 

  3. Kinder und junge Menschen auf die Art und Weise behandle, die ihre Rechte, Integrität und Würde respektiert und ihre besten Interessen bedenkt - unabhängig von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Nationalität, Herkunft, Hautfarbe, Sprache, religiösen oder politischen Überzeugungen, Familienstand, Beeinträchtigung, physischer oder psychischer Gesundheit, Familie, sozioökonomischem Status, Schicht, kulturellem Hintergrund oder Konflikten mit dem Gesetz in der Vorgeschichte. 

  4. ein Umfeld schaffe und aufrechterhalte, welches jegliche Formen von Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung von Kindern und jungen Menschen verhindert. Ich stelle sicher, dass ich mir potentieller Risiken in Hinsicht auf mein Verhalten und meine Arbeit bewusst bin und angemessene Maßnahmen ergreife, um Risiken für Kinder und junge Menschen zu minimieren. 

  5. dazu beitrage, ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und junge Menschen, mit denen wir in Kontakt sind, respektiert und bestärkt werden, Entscheidungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz entsprechend ihres Alters, ihrer Reife und ihrer sich entwickelnden Fähigkeiten zu ergreifen und über ihre Schutzrechte informiert sind und ebenso darüber, was im Fall einer Gefährdung zu tun ist. 

  6. mir des aufgrund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Status, Herkunft, Wohlstand oder anderer Kriterien auftretenden Machtgefälles zwischen mir und den Kindern, jungen Menschen oder Gemeinden mit denen wir arbeiten, bewusst bin und dieses nicht ausnutze.

  7. die Bezugspersonen der Kinder achte und ihre Verantwortung ihre Kinder zu schützen respektiere, auch wenn ihr Verhalten von meinen Überzeugungen und persönlichen Prägungen abweicht (nicht, wenn es den Schutz des Kindes gefährdet!). 

  8. sollte ich während einer Projektreise oder eines Besuchs von lokalen Projekten in Deutschland oder einem Projektland Fotos von Kindern und jungen Menschen machen, die mit aap in Verbindung stehen, folgendes sicherstelle: 

     a. immer eine:n zuständige:n aap Mitarbeiter:in gefragt habe, ob es in Ordnung ist, hier Fotos zu machen

     b. das Kind/den jungen Mensch und seine Bezugsperson gefragt habe, ob es in Ordnung ist, wenn ich von ihr:ihm ein 

     Foto mache, sie:ihn über den Zweck und die Verwendung des Fotos (wie und wo) aufkläre und ihre Entscheidung respektiere “Nein” zu      sagen und dies keinerlei negative Auswirkungen haben wird 

     c. dass die Bilder respektvoll sind und sich nicht negativ auf die Würde und/oder Privatsphäre der Kinder/jungen Menschen auswirken 

     d. dass die Verwendung der Bilder das Kind/den jungen Menschen nicht gefährdet, identifiziert oder lokalisiert zu werden 

     e. niemals Bilder von Kindern oder jungen Menschen, die mit aap in Verbindung stehen, ohne die vollständige und 

     ausdrückliche Zustimmung von aap auf Sozialen Medien oder Webseiten, die nicht von aap betreut sind, hochlade.

   9. Kinder- und Jugendschutzbedenken, Verdachte, Vorfälle oder Vorwürfe von tatsächlicher oder potenzieller Gewalt, 

       Vernachlässigung oder Ausbeutung an einem Kind/einem jungen Menschen, entsprechend reagiere und an die zuständige 

       Stelle im Verein melde. 

  10. uneingeschränkt und vertraulich bei allen Untersuchungen von aap, bezüglich Kinderschutzbedenken oder Vorwürfen  

       mit den zuständigen Personen zusammenarbeite. 

   11. alle Anklagen, Verurteilungen und sonstige Folgen einer Straftat unverzüglich meinem Arbeitgeber bekannt gebe, die vor oder 

       während der Verbindung mit aap aufgetreten sind und sich auf Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung oder Missbrauch eines

       Kindes oder eines jungen Menschen beziehen.

 

Folgendes werde ich nicht tun: 

 1.           ein Kind oder einen jungen Menschen misshandeln oder ausbeuten, sodass ihr:ihm potenziell Schaden zugefügt wird. Das schließt schädliche Praktiken wie zum Beispiel weibliche Genitalbeschneidung, Zwangsverheiratung oder Kindesverheiratung ein.

 2.           an jedweder Form von sexueller Aktivität mit einer Person unter 18 Jahren teilnehme, oder eine körperliche/ sexuelle Beziehung mit ihr eingehe. Irrglaube bezüglich des Alters der Person ist keine Entschuldigung.

 3.           eine sexuelle Beziehung mit jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren, die Teilnehmer:innen an aap´s Projekten und Aktivitäten sind, eingehe. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität der Arbeit von aap und basiert auf grundlegend unterschiedlichen Machtverhältnissen.

 4.           junge Menschen in jedwede Form von sexueller Aktivität einbeziehen, die den Austausch von Geld, Anstellung, Gütern oder Dienstleistungen gegen Geschlechtsverkehr involviert (einschließlich sexueller Gefälligkeiten oder anderer Formen von erniedrigendem, entwürdigendem oder ausbeutendem Verhalten).

 5.           ein Kind oder einen jungen Menschen auf eine unangemessene oder kulturell unsensible Art streicheln, halten, küssen, umarmen oder berühren.

 6.           körperliche Bestrafung/Disziplinierung oder körperliche Gewalt jedweder Art gegenüber Kindern und jungen Menschen anwenden. Dies beinhaltet auch die Androhung von körperlicher Gewalt.

 7.           ein Kind oder einen jungen Menschen, mit dem ich in einem aap-bezogenen Kontext in Kontakt stehe, bei mir zuhause oder an einem anderen privaten Wohnsitz oder Aufenthaltsort übernachten lasse. 

 8.           im selben Raum oder Bett wie ein Kind oder ein junger Mensch schlafe, mit dem ich in einem aap-bezogenen Kontext in Kontakt stehe. 

 9.           Dinge persönlicher/intimer Natur mit einem Kind oder jungen Menschen, mit dem ich in einem aap-bezogenen Kontext in Kontakt stehe, mache, die die Person selbst erledigen kann (zum Beispiel sie zum Badezimmer begleiten; helfen, sich an-/auszuziehen, etc.)

10.         Zeit alleine mit Kindern oder jungen Menschen, mit denen ich in einem aap-bezogenem Kontext in Kontakt stehe, verbringe. Ich werde immer sicherstellen, dass eine andere erwachsene Person dabei ist oder wir uns an einem öffentlichen Ort befinden, wo andere um uns herum sind und wir für andere gut sichtbar sind („4-Augen-Prinzip“). 

11.         private Kontaktdaten eines Kindes oder seiner Familie (Email, Telefonnummer, Anschrift, Skype/Zoom oder andere Formen von Online Video Anrufdiensten oder Konten Sozialer Medien) erfragen oder wenn sie vorliegen nutze, um Privat mit ihnen zu kommunizieren. Ich gebe niemals selbst meinen eigenen privaten Kontaktdaten heraus.

12.         bestimmte Kinder oder junge Menschen zum Nachteil ihrer selbst oder anderer diskriminieren oder abweichendes, begünstigendes oder favorisierendes Verhalten ihnen gegenüber zeigen. 

13.         Sprache gegenüber Kindern oder jungen Menschen verwenden, die unangebracht, beleidigend, missbräuchlich, sexuell provozierend, erniedrigend oder kulturell unangemessen ist. 

14.         Kinder oder junge Menschen beschämen, erniedrigen, verniedlichen oder demütigen. Auch andere Arten emotionalen Missbrauchs lasse ich nicht zu. 

15.         gegenüber Kindern oder jungen Menschen Beziehungen entwickeln, an jedweder Praxis teilnehmen oder Verhaltensweisen zeigen, die in irgendeiner Art als ausbeutend, schädlich oder missbräuchlich erachtet oder interpretiert werden können. 

16.          illegales, unsicheres, schädliches oder ausbeutendes Verhalten von Kindern oder jungen Menschen dulden oder daran teilnehmen.

 

Privates Verhalten außerhalb der Arbeit  oder des Engagements mit uns

Die obenstehende Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie  verpflichteten Personen sind angehalten jedes Verhalten zu bedenken, welches die Rechte und den Schutz von Kindern und jungen Menschen beeinträchtigt.

Wir schreiben Auffassungen und Werte nach denen Personen, die in den Geltungsbereich dieser Kinder- und Jugendschutzrichtlinie fallen, ihr Privatleben gestalten, nicht vor. Handlungen außerhalb der Mitgliedschaft, die der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie widersprechen, können unter Umständen als Verstoß gegen die Mitgliedspflichten gewertet werden. Wir appellieren daher an unsere Mitglieder, dass die Grundsätze der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie nicht nur im Verein, sondern auch im privaten Bereich beachtet werden.

 

Umgang mit Kinder/Jugendschutzfällen 

Alle Personen melden Kinder/Jugendschutzbedenken sowie Verstöße gegen diese Richtlinie umgehend und vertraulich an eine der zuständigen Stellen von aap:   

Die Kinderschutzbeauftragte 

Den Vorstand 

Wir behandeln jede Verdachtsmeldung mit höchster Priorität entsprechend unserem Meldesystem. Dieses besteht aus einem standardisierten Prozess von der Meldung eines Verdachts, über die Dokumentation und Bearbeitung, bis hin zur internen oder externen Ermittlung. Hat sich der Vorfall in Deutschland ereignet und betrifft Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, greift ebenfalls das Meldeverfahren des Jugendamts. Betrifft der Verdacht ein Kind in einem unserer Projektländer, werden lokale Richtlinien unter Leitung der örtlichen aap-Vertretung bzw. der Projektpartner befolgt.

Der Vorwurf von Gewalt gegen, oder Vernachlässigung und Ausbeutung von Kindern, ist eine ernste Angelegenheit. Im Einklang mit dieser Richtlinie ist es daher wichtig, dass absolute Vertraulichkeit gewahrt wird. Der Austausch von Informationen, die ein Kind/Jugendlichen, eine:n mutmaßliche:n Täter:in oder den Informanten identifizieren könnten, kann diese schädigen. Dies geschieht ausschließlich gemäß dem Grundsatz „Kenntnis notwendig“. Solange nicht tatsächlich nachgewiesen wurde, dass Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung stattgefunden hat, wird immer von „angeblicher oder vermuteter Gewalt/ Vernachlässigung/ Ausbeutung“ gesprochen. 

Äußert ein:e Mitarbeiter:in berechtigte Bedenken, die sich durch einen Prüfungsprozess als unbegründet herausstellen, werden keine Maßnahmen gegen die:den Mitarbeiter:in ergriffen. Erhebt ein:e Mitarbeiter:in falsche oder böswillige Anschuldigungen einer:m andere:n Mitarbeiter:in gegenüber, muss diese Person mit arbeits-, satzungs-, und/oder ggfs. strafrechtlichen Maßnahmen rechnen. 

Verdachtsmeldungen werden entsprechend der nationalen Gesetzgebung für Privatsphäre und Datenschutz aufbewahrt und entsorgt (DSGVO). Außerdem werden organisationsinterne Prozesse eine Auswertung sowie eine Nachbereitung für den Lernprozess der Organisation gewährleisten.

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten eines Kindes oder jungen Menschen, auch wenn sie im Rahmen eines Programmes mit Kindern und jungen Menschen erhoben wurden, werden vertraulich behandelt. 

aap hat innerhalb der Organisation klare Vorgehensweisen, die die Zugriffsrechte auf diese Daten regelt. Personenbezogene Daten schließen jede Information ein, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. 

Die Privatsphäre und Vertraulichkeit von Kindern und jungen Menschen, wird stets gewahrt. Alle Personen, die zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören, tauschen niemals persönliche Kontaktdaten (dazu gehören u. a. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Accounts in sozialen Medien, Adresse) mit Kindern oder Familien, die mit unserer Arbeit assoziiert sind oder waren aus, es sei denn es wurde explizit von aap genehmigt. 

 

Glossar

Ausbeutung = Ausbeutung von Kindern und jungen Menschen beinhaltet nach deutschem Gesetz Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen (z. B. Drogenhandel), kommerzielle sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung für erzwungene Betteltätigkeit und Handel, inkl. Adoptionshandel, Handel zum Zweck der Zwangsverheiratung oder der Organentnahme. Handel und Ausbeutung von Kindern und jungen Menschen ist strafbar und wird von Plan umgehend angezeigt. 

Gremienmitglieder = Gremienmitglieder sind Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Beirates und der Mitgliederversammlung.

Gewalt gegen Kinder und junge Menschen = bezieht sich auf alle Formen physischer oder psychischer (auch mentaler) Gewalt. Dazu zählt auch cyber-bullying z. B. in sozialen Medien. Es kann eine absichtliche Aktion sein, oder das Versagen zu handeln, um ein Kind oder einen jungen Menschen vor Gewalt zu schützen. Gewalt beinhaltet auch sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Belästigung. Gewalt beinhaltet jede absichtliche oder unabsichtliche Handlung oder Unterlassung seitens Institutionen oder Organisationen, die dem Wohlbefinden, der Würde, dem Überleben und der Entwicklung eines Kindes oder jungen Menschen schadet oder dies mit hoher Wahrscheinlichkeit tut. 

Jugendliche:r oder junge Menschen = Dieser Begriff umfasst entsprechend der Definition der Vereinten Nationen junge Frauen, junge Männer und junge Menschen anderer Geschlechtsidentitäten zwischen 15 und 24 Jahren. In dieser Entwicklungsstufe sind besondere Schutzbedürfnisse vorhanden, die neben derer junger Kinder und Erwachsener besondere Beachtung benötigen. 

Kind = nach der UN-Kinderrechtskonventionen, Artikel 1, ist ein Kind jede Person, egal welcher Geschlechtsidentität, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Kinderschutz/Jugendschutz = im Sinne dieser Richtlinie ist definiert als präventive, organisatorische oder anlassbezogene Maßnahmen von aap. Sie dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Schäden und Beeinträchtigungen, die diese aufgrund ihrer Verbindung zu aap erleiden oder erleiden könnten; sei es aufgrund ihrer Teilnahme an Programmen von aap oder des Kontakts mit aap beziehungsweise dessen Organen, Mitarbeiter:innen, Partner:innen oder Besucher:innen. Ferner umfasst Kinderschutz/Jugendschutz nach unserer Definition die Verpflichtung, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Kindeswohl/Jugendwohl gefährdet ist. Dies schließt die Verpflichtung ein, Verdachtsmomente oder Bedenken im Rahmen der relevanten Richtlinien und nationalen Bestimmungen zu melden und Verstöße zu analysieren, um sicherzustellen, dass institutioneller Kindesschutz/Jugendschutz fortlaufend verbessert wird. 

Kinder/Jugendschutzbedenken = jedes Anzeichen, welches auf Gewalt (inkl. sexuellem Missbrauch und Belästigung), Vernachlässigung oder Ausbeutung hindeutet. Anzeichen können körperliche Beeinträchtigungen bzw. Auffälligkeiten , ein verändertes Verhalten, oder Hinweise von Kindern selbst sein, die auf Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung hindeuten. Kinderschutzbedenken können sich auf die Gegenwart sowohl als auch auf die Vergangenheit beziehen. Ein Kinderschutzbedenken ist nie zu alt, um gemeldet zu werden. 

Kinder/Jugendschutzfall = ein Kinderschutzbedenken welches sich bestätigt hat. 

Kinder/Jugendschutz in der Programmarbeit = im Gegensatz zu Child Safeguarding oder institutionellem Kinder/Jugendschutz, schützen wir in der Programmarbeit Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Risiken, die außerhalb unserer Strukturen entstehen oder bestehen. Also Gefahren die bestehen, unabhängig davon, ob aap in den Gemeinden arbeitet oder nicht (z. B. weibliche Genitalbeschneidung). Im Bereich Child Safeguarding schützen wir Kinder und junge Menschen vor Gefahren und Risiken, die auf unsere Arbeit zurückzuführen sind, also aap intern sind (z. B. Risiken durch die Veröffentlichung ihrer Geschichten nach Außen). 

aap = bezieht sich auf africa aid project e.V., eine unabhängige gemeinnützige Organisation der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe. africa aid project e.V.  ist eine gemeinnützige Organisation, die aktuell in 29 Ländern Afrikas mit über 150 Partnerorganisationen aktiv ist.

Projektteilnehmer:in = Menschen, die an unseren Projektaktivitäten teilnehmen oder Unterstützung in materieller oder emotionaler Form erhalten. Projektteilnehmer:innen profitieren ebenfalls durch die Vermittlung von Wissen oder Aufklärungsmaßnahmen. Dies können einzelne Personen oder ganze Familien sein. Projektaktivitäten können direkt von aap umgesetzt werden oder von einer Partnerorganisation.

Projektbesucher:in = Alle Personen, die unsere Arbeit in Deutschland oder im Ausland besuchen. Projektbesucher:innen werden immer von einem aap-Team oder seinen Projektpartnern begleitet. Dies sind z. B. Stifter:innen, Pat:innen, Journalist:innen, Medienschaffende, Wissenschaftler:innen, Politiker:innen, Prominente, etc., die durch aap in Kontakt mit Kindern kommen. 

Safeguarding = die Verantwortung, präventive und reaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder und junge Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass kein Kind oder junger Mensch aufgrund ihrer/seiner Verbindung mit aap jeglicher Art von Schaden ausgesetzt ist. Dies beinhaltet sicherzustellen, dass ihr Kontakt mit uns und/oder mit Assoziierten von uns und ihre Teilnahme an unseren Aktivitäten sicher ist. Dort, wo es Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens eines Kindes oder jungen Menschen besteht oder ein Kind/ junger Mensch Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung ausgesetzt war und immer noch ist, werden Maßnahmen ergriffen, Vorfälle zu analysieren, um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten und um als Organisation aus den Vorfällen zu lernen. 

Schaden = ein nachteiliger Effekt auf die physische, psychische, psychologische oder emotionale Gesundheit eines Kindes/Jugendlichen. Er kann durch absichtliche oder unabsichtliche Übergriffe oder Ausbeutung entstehen. 

Unterstützer:in = Unterstützer:innen sind Aktionsgruppenmitglieder und  Spender:innen. 

Vernachlässigung = wenn entwicklungsförderndes Handeln von Erziehungsberechtigten oder anderen Bezugspersonen unterlassen wird. Dieses kann so weit gehen, dass die physische oder die psychische Entwicklung eines Kindes stark beeinträchtigt wird und/oder gesundheitliche Schäden mit einem hohen Risiko absehbar sind.

 

 

 

 

Die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie von africa aid project e.V.  tritt mit dem Datum der Unterschrift in Kraft. 

Datum: 01.02.2024

 

 

gez. Carsten Riedel – 2. Vorsitzender

Für den Vorstand von africa aid project e.V.