Projektreise Guinea – Aufnahme 26

Schutz und Verantwortung

Kinder- und Jugendschutz

Das Wohl von Kindern und jungen Menschen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Kontakt

Einführung

africa aid project e.V. (aap) setzt sich für die Rechte von Kindern und jungen Menschen ein und schützt sie vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Das Kindes- und Jugendwohl steht gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt unserer Arbeit. Institutioneller Kinderschutz – auch Child Safeguarding genannt – ist deshalb ein verbindlicher Bestandteil aller Projekte, Veranstaltungen und Kooperationen.

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass alle Personen, die mit oder für aap arbeiten, ein sicheres Umfeld schaffen, Verantwortung übernehmen, Risiken früh erkennen, Verstöße melden und Kinder sowie junge Menschen über ihre Schutzrechte und Beschwerdemöglichkeiten informieren.

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder, Gremienmitglieder, Partnerorganisationen, Unterstützerinnen und Unterstützer, Projektbesuchende sowie alle Personen, die durch aap Kontakt zu Kindern und jungen Menschen oder Zugang zu ihren Daten erhalten. Sie umfasst Kinder und junge Menschen aller Geschlechter bis einschließlich 24 Jahre.

aap berücksichtigt, dass Mädchen und junge Frauen einem erhöhten Risiko sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sein können. Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Ausgrenzung werden nicht toleriert.

Grundsatzerklärung

Wir verpflichten uns zum gendergerechten Schutz von Kindern und jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt. Niemand, der mit uns, für uns oder in unserem Namen tätig ist, darf Kinder oder junge Menschen schädigen, missbrauchen, ausbeuten oder einem vermeidbaren Risiko aussetzen. Wir fördern altersgerechte, sichere Umfelder, stärken die Beteiligung junger Menschen an ihrem eigenen Schutz und gehen konsequent gegen Personen vor, die eine Gefährdung darstellen.

Verantwortlichkeiten

  • Alle verpflichteten Personen schaffen ein respektvolles, unterstützendes und sicheres Umfeld.
  • Sie handeln niemals gewalttätig und vermeiden Verhalten, das Risiken erhöht.
  • Sie kennen die Richtlinie, setzen die für ihre Tätigkeit relevanten Standards um und melden Verstöße unverzüglich.
  • Partnerorganisationen werden über die Standards informiert und verpflichten sich bei direktem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder deren Daten schriftlich zur Einhaltung.

Verhaltensrichtlinien

Im Rahmen einer Mitgliedschaft, eines Ehrenamts, einer Projektreise oder einer sonstigen Tätigkeit für aap verpflichte ich mich:

  1. offen, ehrlich und respektvoll mit Kindern, jungen Menschen, ihren Familien und Gemeinden umzugehen;
  2. alle international und national geltenden Rechte von Kindern und jungen Menschen zu achten;
  3. Rechte, Integrität, Würde und beste Interessen unabhängig von Alter, Geschlecht, Identität, Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, Familienstand, Beeinträchtigung, Gesundheit, sozialem Status oder kulturellem Hintergrund zu respektieren;
  4. ein Umfeld zu schaffen, das Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung verhindert, und Risiken im eigenen Verhalten aktiv zu minimieren;
  5. Kinder und junge Menschen entsprechend Alter, Reife und Fähigkeiten zu stärken, über Schutzrechte aufzuklären und verständliche Meldewege aufzuzeigen;
  6. Machtgefälle nicht auszunutzen und die Verantwortung der Bezugspersonen zu achten, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird;
  7. bei Foto-, Video- oder Tonaufnahmen vorher die Zustimmung einer zuständigen aap-Person, der betroffenen jungen Person und ihrer Bezugsperson einzuholen, Zweck und Verwendung verständlich zu erklären und ein Nein ohne Nachteile zu respektieren;
  8. nur respektvolle Aufnahmen zu verwenden, die Würde, Privatsphäre und Sicherheit nicht beeinträchtigen und keine unnötige Identifizierung oder Lokalisierung ermöglichen;
  9. Aufnahmen von Minderjährigen oder jungen Projektteilnehmenden niemals ohne ausdrückliche Freigabe von aap auf privaten Webseiten oder sozialen Medien zu veröffentlichen;
  10. Schutzbedenken, Verdachtsfälle, Vorfälle oder Vorwürfe unverzüglich an die zuständige Stelle im Verein zu melden und bei Untersuchungen vertraulich mitzuwirken;
  11. einschlägige Anklagen, Verurteilungen oder sonstige strafrechtliche Folgen, die Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung oder Missbrauch betreffen, offenzulegen.

Unzulässiges Verhalten

Insbesondere ist es untersagt:

  1. Kinder oder junge Menschen zu misshandeln, zu vernachlässigen oder auszubeuten, einschließlich schädlicher Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangs- oder Kindesverheiratung;
  2. sexuelle Handlungen oder Beziehungen mit Personen unter 18 Jahren einzugehen; ein Irrtum über das Alter ist keine Entschuldigung;
  3. sexuelle Beziehungen mit 18- bis 24-jährigen Teilnehmenden von aap-Projekten oder -Aktivitäten einzugehen, wenn ein Abhängigkeits- oder Machtverhältnis besteht;
  4. sexuelle Handlungen gegen Geld, Beschäftigung, Waren, Dienstleistungen oder andere Vorteile anzubahnen oder zu dulden;
  5. unangemessene oder kulturell unsensible körperliche Nähe herzustellen;
  6. körperliche Bestrafung, Drohungen oder Gewalt anzuwenden;
  7. Kinder oder junge Menschen aus einem aap-Kontext privat übernachten zu lassen oder mit ihnen dasselbe Bett beziehungsweise ohne zwingenden Grund denselben Raum zu teilen;
  8. intime oder persönliche Tätigkeiten zu übernehmen, die die Person selbst ausführen kann;
  9. ohne nachvollziehbaren Grund allein mit Kindern oder jungen Menschen zu sein; das Vier-Augen-Prinzip und öffentlich einsehbare Situationen sind einzuhalten;
  10. private Kontaktdaten auszutauschen oder außerhalb freigegebener Kommunikationswege privat Kontakt aufzunehmen;
  11. zu diskriminieren, zu bevorzugen, zu beschämen, zu erniedrigen, zu demütigen oder beleidigende, sexuell provozierende beziehungsweise kulturell unangemessene Sprache zu verwenden;
  12. illegales, unsicheres, schädliches oder ausbeutendes Verhalten zu dulden oder daran mitzuwirken.

Privates Verhalten

Die Liste ist nicht abschließend. Auch außerhalb der unmittelbaren Vereinsarbeit ist Verhalten zu vermeiden, das die Rechte und den Schutz von Kindern und jungen Menschen beeinträchtigt. Schwerwiegende Verstöße können als Verletzung der Mitglieds- oder Kooperationspflichten bewertet werden.

Umgang mit Schutzfällen

Schutzbedenken und Verstöße sind unverzüglich und vertraulich an die Kinderschutzbeauftragte oder den Vorstand zu melden. Jede Meldung wird mit hoher Priorität dokumentiert, geprüft und – falls erforderlich – intern, extern oder gemeinsam mit den zuständigen Behörden untersucht. Bei Vorfällen in Deutschland gilt zusätzlich das jeweilige Meldeverfahren des Jugendamts; in Projektländern werden die örtlichen gesetzlichen und organisatorischen Verfahren unter Einbindung der lokalen Vertretung beziehungsweise Projektpartner beachtet.

Informationen werden ausschließlich nach dem „Need-to-know“-Prinzip weitergegeben. Bis zur Klärung wird von einem Verdacht oder Vorwurf gesprochen. Gutgläubige Meldungen dürfen keine Nachteile für meldende Personen auslösen. Bewusst falsche oder böswillige Anschuldigungen können satzungs-, arbeits- oder strafrechtliche Folgen haben.

Datenschutz

Personenbezogene Daten von Kindern und jungen Menschen werden vertraulich verarbeitet. Zugriffe sind auf berechtigte Personen zu begrenzen. Persönliche Kontaktdaten werden nicht ohne ausdrückliche Freigabe zwischen Projektteilnehmenden, Familien und beteiligten Personen ausgetauscht. Speicherung und Löschung erfolgen nach den geltenden Datenschutzvorschriften.

Begriffe

Ausbeutung
Umfasst insbesondere Arbeitsausbeutung, Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen, kommerzielle sexuelle Ausbeutung, erzwungenes Betteln, Menschenhandel, Zwangsverheiratung und Organhandel.
Gewalt
Umfasst physische, psychische, sexualisierte und digitale Gewalt, Misshandlung, Belästigung sowie das Unterlassen notwendiger Schutzmaßnahmen.
Kind
Jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Junge Menschen
Personen zwischen 15 und 24 Jahren; auch volljährige junge Menschen können aufgrund von Abhängigkeiten und Machtgefällen besonders schutzbedürftig sein.
Safeguarding
Präventive und reaktive Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen durch ihre Verbindung zu aap geschädigt werden, und die eine angemessene Reaktion auf Verdachtsfälle sicherstellen.
Vernachlässigung
Das Unterlassen notwendiger entwicklungsfördernder oder schützender Handlungen mit möglichen körperlichen oder psychischen Folgen.

Inkrafttreten und Originaldokument

Die Richtlinie trat am 1. Februar 2024 in Kraft und wurde für den Vorstand von Carsten Riedel, 2. Vorsitzender, unterzeichnet.

Unterzeichnete Richtlinie als PDF öffnen